Allgemeine Geschäftsbedingungen
elleN'gee Hinz & Caspar GbR · Version 1.0 · Stand: Oktober 2026
Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der elleN'gee Hinz & Caspar GbR, Schlachthofstraße 11, 91301 Forchheim (nachfolgend „elleN'gee“) und ihren Kunden über die Erstellung und den laufenden Betrieb von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen. Sie gelten auch für alle Leistungen, die der Kunde während der Geschäftsbeziehung gesondert beauftragt, insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen und Gestaltungsleistungen, ohne dass elleN'gee erneut auf sie hinweisen muss.
(2) Die Leistungen von elleN'gee richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, elleN'gee stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn elleN'gee in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:
- das vom Kunden unterzeichnete Angebot einschließlich der dort beschriebenen Leistungen, Preise und Rahmenbedingungen
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der dem Angebot beigefügten Fassung
- diese AGB.
(2) Bei Widersprüchen gilt die vorrangige Regelung. In Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag allen anderen Vertragsbestandteilen vor.
Vertragsschluss
(1) Angebote von elleN'gee sind freibleibend. Mit der Unterzeichnung des Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab, an das er für die im Angebot genannte Frist gebunden ist.
(2) Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung durch elleN'gee zustande. elleN'gee übermittelt dem Kunden das gegengezeichnete Angebot in Textform; maßgeblich ist dessen Zugang beim Kunden.
(3) Die Unterzeichnung des Angebots umfasst die Anerkennung der beigefügten Anlagen.
Vertragsgegenstand
(1) Der Vertrag umfasst zwei Leistungsteile, die ausschließlich in Kombination angeboten werden:
- die Website-Erstellung als einmalige Leistung (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB)
- den Website-Service als laufende Leistung mit Elementen der Miete und des Dienstvertrags
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Website-Erstellung
(1) elleN'gee erstellt auf Grundlage der abgestimmten Anforderungen ein individuelles Design und setzt es technisch um. Umfang, Seitenzahl, Anzahl der Designentwürfe und der enthaltenen Korrekturschleifen sowie die Text- und Bildvorschläge ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Grundlage der Umsetzung sind die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Texte, Bilder und Rechtstexte. Fehlendes Bildmaterial kann nach Abstimmung durch Stockmaterial oder KI-generierte Bilder ergänzt werden. Bildalternativen über die im Angebot genannten Bildvorschläge hinaus sind nicht Bestandteil der Leistung; der Kunde stellt sie selbst bereit oder beauftragt sie gesondert. Kostenpflichtige Lizenzen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(3) Die Erstellung eigener Fotoaufnahmen sowie die Erstellung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung) sind nicht Bestandteil der Leistung.
(4) elleN'gee ist berechtigt, Vorleistungen Dritter (insbesondere Hosting, Domainregistrierung, Consent-Lösungen) einzusetzen.
(5) Der Kunde kann die Designentwürfe im Rahmen der im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen anpassen lassen. Eine Korrekturschleife ist ein Durchgang gesammelter, in Textform übermittelter Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere Anpassungen von Farben, Schriftgrößen, Abständen und der Anordnung bestehender Elemente sowie der Austausch von Texten und Bildern. Nicht umfasst sind ein neuer oder alternativer Gestaltungsansatz, zusätzliche Seiten oder Funktionen sowie Änderungen, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung zum Festpreis nach § 13 Abs. 1.
(6) Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Die Prüfung, ob der Kunde den Anforderungen des BFSG unterliegt, obliegt dem Kunden. Eine Rechtsberatung hierzu schuldet elleN'gee nicht.
Abnahme
(1) Nach Fertigstellung zeigt elleN'gee die Abnahmebereitschaft in Textform an und weist dabei auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme oder Mängelrüge hin. Der Kunde prüft die Website innerhalb der im Angebot genannten Zahl von Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von elleN'gee) und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Website produktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben. Nachträgliche Gestaltungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs im Sinne des § 5 Abs. 5 sind keine Mängel.
Website-Service
(1) Der Umfang des Website-Service ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Website-Service beginnt zu dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt.
(3) Das im Angebot vereinbarte monatliche Änderungskontingent umfasst kleinere inhaltliche Anpassungen. Was mit nicht genutztem Kontingent geschieht, regelt das Angebot. Ob eine Änderung im verbleibenden Kontingent enthalten ist, schätzt elleN'gee vorab; reicht das Kontingent bei der Umsetzung nicht aus, geht das zu Lasten von elleN'gee. Übersteigt der geschätzte Aufwand das verbleibende Kontingent, gilt für den übersteigenden Teil § 13 Abs. 1. Konzeptionelle oder technische Erweiterungen sind nicht enthalten und können gesondert beauftragt werden.
(4) Servicezeiten und Reaktionszeit ergeben sich aus dem Angebot. Meldungen, die außerhalb der Servicezeiten eingehen, gelten als zu Beginn der nächsten Servicezeit eingegangen. Eine Zusage, den gemeldeten Sachverhalt innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben, ist damit nicht verbunden.
(5) Die Einrichtung und der Betrieb von E-Mail-Postfächern, E-Mail-Weiterleitungen und sonstigen E-Mail-Diensten sind nicht Bestandteil des Website-Service. Übernimmt elleN'gee eine bestehende Domain, übernimmt elleN'gee die vorhandenen E-Mail-bezogenen DNS-Einträge (insbesondere MX-, SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge) unverändert und richtet auf Wunsch die für einen vom Kunden genutzten E-Mail-Dienst erforderlichen Einträge nach dessen Vorgaben ein. Für den Betrieb des E-Mail-Dienstes selbst ist dessen Anbieter verantwortlich.
(6) elleN'gee ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzte Technik, insbesondere Rechenzentren, Hosting- und sonstige Dienstleister, Frameworks und Softwarekomponenten, zu ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Wechsel von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Verfügbarkeit und Störungen
(1) elleN'gee schuldet die im Angebot vereinbarte Verfügbarkeit der Website im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster bis zu dem im Angebot genannten Umfang je Kalendermonat, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von elleN'gee (insbesondere Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Netzstörungen, Angriffe Dritter) sowie Störungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Systemen beruhen.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab in Textform angekündigt.
(4) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an die im Angebot genannte Kontaktadresse.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Rechtstexte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Verzögert sich die Bereitstellung, verschieben sich vereinbarte Zeiträume entsprechend. Stellt der Kunde für die Website-Erstellung erforderliche Inhalte oder Freigaben nicht innerhalb von vier Wochen bereit, nachdem elleN'gee ihn in Textform dazu aufgefordert und auf diese Folge hingewiesen hat, kann elleN'gee den gesamten Vertrag einschließlich des Website-Service kündigen. Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 642, 643, 645 BGB).
(3) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(4) Der Kunde informiert elleN'gee unverzüglich über rechtliche Änderungen, die eine Anpassung der Website erforderlich machen (z.B. Änderung von Firmierung, Anschrift, Vertretungsverhältnissen oder Pflichtangaben).
(5) Erhält der Kunde einen eigenen Zugang zur Pflege der Website, ist er für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten und für die von ihm vorgenommenen Änderungen verantwortlich. Die Wiederherstellung von Zuständen, die auf Änderungen des Kunden oder auf eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten zurückgehen, ist nicht Bestandteil des Website-Service und wird zum Festpreis nach § 13 Abs. 1 erbracht.
Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(2) elleN'gee ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
(3) Der Kunde stellt elleN'gee von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) elleN'gee ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf einen erheblichen Rechtsverstoß besteht. elleN'gee informiert den Kunden unverzüglich.
Domains
(1) Domains werden im Namen des Kunden registriert. Der Kunde ist und bleibt Domaininhaber. elleN'gee handelt als technischer Verwalter. Welche laufenden Registrierungsgebühren in der Vergütung des Website-Service enthalten sind, ergibt sich aus dem Angebot. Weitere Domains und andere Endungen werden gesondert berechnet.
(2) Für die Registrierung gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht.
(3) Bei Vertragsende bleibt die Inhaberschaft des Kunden unberührt; die Übernahme der Registrierungsgebühren nach Abs. 1 endet mit dem Website-Service. elleN'gee wirkt auf Wunsch des Kunden an einem Wechsel des Registrars mit und stellt die hierfür erforderlichen Angaben (insbesondere AuthInfo-Code) zur Verfügung. Leistungen, die über die Bereitstellung dieser Angaben hinausgehen, erbringt elleN'gee zum Festpreis nach § 13 Abs. 1.
Nutzungsrechte
(1) Art, Umfang und Dauer der Nutzungsrechte an der Website ergeben sich aus dem Angebot. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, erhält der Kunde für die Dauer des Website-Service ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Website zu eigenen geschäftlichen Zwecken; es endet mit Beendigung des Website-Service.
(2) Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, sind der Quellcode, die zugrunde liegende technische Umsetzung, die Designentwürfe und die Gestaltungsdateien nicht zu übergeben. Rechte an Komponenten Dritter, insbesondere an Frameworks, Bibliotheken, Stockmaterial, Schriften und Templates, räumt elleN'gee nur im Umfang der eigenen Lizenz ein.
(3) An den vom Kunden bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken) erwirbt elleN'gee keine Rechte. Der Kunde räumt elleN'gee die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(4) Gesondert beauftragte Gestaltungsleistungen, insbesondere ein Logo, sind nicht Gegenstand der Website-Erstellung. Die Nutzungsrechte daran richten sich nach der jeweiligen Beauftragung.
Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erbringt elleN'gee zu einem Festpreis: elleN'gee nennt ihn vorab in Textform zusammen mit dem Umfang, für den er gilt; beauftragt ist die Leistung, wenn der Kunde ihn in Textform annimmt. Weicht der tatsächliche Aufwand ab, bleibt es beim Festpreis. Ändert der Kunde den Umfang während der Umsetzung, nennt elleN'gee für die Änderung einen neuen Festpreis. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand findet nicht statt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fälligkeit der Vergütungen, Zahlungsziel und Zahlungswege ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Bei Zahlungsverzug ist elleN'gee berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(4) Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, kann elleN'gee die Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zehn Werktagen in Textform vorübergehend einstellen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Preisanpassung
(1) elleN'gee ist berechtigt, die Vergütung für den Website-Service frühestens zum Ende der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit und danach höchstens einmal je Vertragsjahr, jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres, anzupassen, um Änderungen der Kosten für Vorleistungen, Personal oder allgemeine Preissteigerungen auszugleichen.
(2) Die Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(3) Übersteigt die Erhöhung 5 % der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Website-Service innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Laufzeit und Kündigung
(1) Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist des Website-Service ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für elleN'gee insbesondere vor bei Zahlungsverzug gemäß § 13 Abs. 4 über mehr als sechs Wochen oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 10.
(4) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit nach § 648 BGB, endet der gesamte Vertrag einschließlich des Website-Service. elleN'gee behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Website-Service frühestens ordentlich hätte kündigen können. Anzurechnen ist, was elleN'gee infolge der Kündigung erspart, insbesondere die anteiligen Kosten für Hosting und Lizenzen, oder anderweitig erwirbt.
Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Beendigung des Website-Service endet der Betrieb der Website durch elleN'gee. Die Website wird zum Vertragsende abgeschaltet.
(2) Ob und in welcher Form elleN'gee dem Kunden zum Vertragsende Inhalte der Website herausgibt, ergibt sich aus dem Angebot. Darüber hinaus ist keine Herausgabe geschuldet, insbesondere nicht die Übergabe der Website in lauffähiger Form.
(3) Die Löschung der Backups nach Vertragsende richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Die Regelung zur Domain nach § 11 Abs. 3 bleibt unberührt.
Datenschutz
(1) Soweit elleN'gee im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die auf der Website verarbeiteten Daten und für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
(3) elleN'gee setzt Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags ein.
Gewährleistung
(1) Für die Website-Erstellung gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Werkvertragsrechts. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder in den Fällen des § 19 Abs. 1.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
(3) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht vertragsgemäßer Nutzung oder auf Störungen der vom Kunden eingesetzten Endgeräte, Browser oder Netzverbindungen beruhen.
(4) elleN'gee schuldet keine bestimmten Positionen in Suchmaschinen, keine bestimmte Anzahl von Besuchern oder Anfragen und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
Haftung
(1) elleN'gee haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet elleN'gee nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet elleN'gee nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung im Rahmen des Website-Service erforderlich ist. Inhalte, die der Kunde bereitstellt, hält er zusätzlich selbst in Kopie vor. Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von elleN'gee.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die elleN'gee die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Stromausfälle sowie Ausfälle von Vorleistungen Dritter, die elleN'gee nicht zu vertreten hat. Die Parteien informieren einander unverzüglich.
Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Referenznennung
elleN'gee ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens, des Logos und einer Abbildung der erstellten Website als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Änderungen dieser AGB
(1) elleN'gee kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von elleN'gee. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von elleN'gee. elleN'gee ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.